vok:melodie

LEXIS


旋律(せんりつ)
節(ふし)
メロディー

Eine Abfolge von Tönen in bestimmten zeitlichen und Höhenabständen (Intervallen), die als zusammengehörig im Sinne einer „in sich geschlossenen und geordneten Tonfolge“1) wahrgenommen werden. Viele Musikstücke haben eine Melodie.

In der ästhetischen Auffassung des Barock war die Melodie „ein feiner Gesang, wobei nur einzelne Klänge so richtig und erwünscht aufeinander folgen, daß empfindliche Sinnen dadurch gerührt werden“; eine gute Melodie sollte deshalb „leicht, fließend, deutlich und lieblich“ sein.2) In der Romantik sah man die Melodie als „eine Folge von einzelnen Tönen, die in abwechselnden Sätzen und Perioden … eine Empfindung oder Leidenschaft darstellt“; sie lebe von Harmonie und Rhythmus.3)

Nach moderner Auffassung zeichnet sich eine Melodie durch drei Kriterien aus:4)

  • einen Bezug zwischen den Tönen, aus denen sie besteht;
  • eine ästhetische Einheit und Vollständigkeit;
  • Tonalität, d.h. das Vorherrschen eines Grundtons.

In Deutschland sind Melodien urheberrechtlich geschützt.5)


1)
So der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 3.2.1988.
2)
Johann Mattheson: Der vollkommene Capellmeister, Hamburg 1739, S. 138 und 140.
3)
Wilhelm Heinse, zitiert in Hans Nehrkorn: Wilhelm Heinse und sein Einfluss auf die Romantik, Göttingen 1904, S. 28.
4)
Walter Van Dyke Bingham: Studies in melody, Baltimore 1910, S. 2.